Der Fakultätsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Fakultät. Er ist in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten sowie für die Beschlussfassung über die Fakultätsordnung und die sonstigen Ordnungen der Fakultät zuständig. Darüber hinaus berät der Fakultätsrat über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät und über grundsätzliche Fragen in Forschung und Lehre.