Nach dem Studienabschluss ist die Promotion die nächste Qualifikationsstufe und die Basis für eine wissenschaftliche Karriere. Sie setzt wissenschaftliche Neugier und Spaß an kniffligen Fragestellungen voraus. Den Abschluss bildet die selbständige Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und eine mündliche Prüfung (Vortrag und Disputation). Grundlage für den unten dargestellten Ablauf des Promotionsverfahrens ist die Promotionsordnung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Dekanat.
Annahme als Doktorand*in
Der Antrag auf Annahme als Doktorand*in (§6 Promotionsordnung) ist schriftlich an die*den Vorsitzende*n des Promotionsausschusses zu richten und soll zu Beginn des Promotionsvorhabens gestellt werden. Über die Annahme entscheidet der Promotionsausschuss (Termine siehe hier). Die Antragsformulare finden Sie unten im Downloadbereich.
Nach der Sitzung des Promotionsausschusses erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Annahme und ggf. einen Vermerk über Zusatzprüfungen, die vor der Zulassung zum Promotionsverfahren abgelegt werden müssen. Mit dieser Bestätigung schreiben Sie sich dann als Promotionsstudierende ein.
Zulassung zum Promotionsverfahren
Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ist schriftlich mit vollständigen Unterlagen an die*den Vorsitzende*n des Promotionsausschusses zu richten und muss bis spätestens 8 Tage vor der Sitzung (Termine siehe hier) im Dekanat eingehen. Die Antragsformulare finden Sie unten im Downloadbereich.
Eröffnung und Fortführung des Promotionsverfahrens
Der Promotionsausschuss entscheidet aufgrund der eingereichten Unterlagen über die Zulassung zur Promotion, die Eröffnung des Verfahrens und die Zusammensetzung der Promotionskommission (§9 Promotionsordnung).
Mündliche Prüfung
Ist die Dissertation angenommen, setzt der Promotionsausschuss den Termin der mündlichen Prüfung fest (§13 Promotionsordnung). Unmittelbar nach Beendigung der mündlichen Prüfung (Vortrag und Disputation) bewertet die Promotionskommission die mündliche Prüfung und die Dissertation.
Veröffentlichung der Dissertation
Der*die Doktorand*in muss innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung die Pflichtexemplare (§16 Promotionsordnung) für die Hochschulbibliothek und die Fakultätsbibliothek abliefern (insgesamt 5 Exemplare). Nähere Informationen finden sich hier.
Promotionsurkunde
Nach erfolgter Abgabe der Pflichtexemplare kann ein Termin zur Übergabe der Promotionsurkunde (§17 Promotionsordnung) im Dekanat vereinbart werden.
Sandra Kegel
Tel: +49 - (0)234 - 32 26124
E-Mail: dekanat-bi@rub.de
Montag - Donnerstag:
09:00 -12:00 Uhr