Der Studienbeirat berät den Fakultätsrat und die Fakultätsleitung in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums. Zu seinen Aufgaben gehören die Stellungnahme zum Lehrangebot, dessen Koordination sowie die Erarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen. Er unterstützt die Fakultätsleitung bei der Erstellung des Lehrberichts und der Durchführung der Evaluation.
Für fakultätsübergreifende Studiengänge kann ein zusätzlicher Studienbeirat eingerichtet werden.