Im Rahmen Ihres Studiums ist der Nachweis über ein 8-wöchiges Berufspraktikum erforderlich. Zuständig für die Anerkennung des Praktikums ist das Praktikumsamt der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften. Näheres regelt die Praktikumsordnung für die Studiengänge Bauingenieurwesen und Umweltingenieurwesen, welche hier abrufbar sind. Empfehlenswert ist es, das Praktikum bereits vor dem Start Ihres Studiums zu absolvieren. Haben Sie Rückfragen, können Sie sich gerne an den unten stehenden Kontakt wenden.
Während der Pandemie wurden Praktikumsbericht und zugehörige Praktikumsbescheinigung vornehmlich elektronisch eingereicht, um den Kontakt zwischen Studierenden und Mitarbeitenden zu reduzieren. Dies hat sich technisch wie administrativ bewährt und reduziert sowohl bei den Studierenden wie auch im Praktikantenamt die Arbeit deutlich. Aus diesem Grund soll nun generell die Möglichkeit eingeräumt werden, den Praktikumsbericht als PDF-Datei zuzusenden. Bitte dabei auf Folgendes achten:
Natürlich können Bericht und Bescheinigungen auch weiterhin in physischer Form eingereicht werden. Bitte nutzen Sie dazu dann entweder die Sprechzeiten des Praktikantenamtes oder – außerhalb der Sprechzeiten – den dort befindlichen Briefkasten.
Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
Ruhr-Universität Bochum
Universitätstraße 150
Gebäude IC 6-131
44780 Bochum
Dr.-Ing. Götz Vollmann
Tel.: +49(0)234 32-26104
Fax: +49(0)234 32-14310
E-Mail: praktikumsamt-bi@rub.de
Sprechstunden:
Montag: 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr