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Praktikumsamt

Im Rahmen Ihres Studiums ist der Nachweis über ein 8-wöchiges Berufspraktikum erforderlich. Zuständig für die Anerkennung des Praktikums ist das Praktikumsamt der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften. Näheres regelt die Praktikumsordnung für die Studiengänge Bauingenieurwesen und Umweltingenieurwesen, welche hier abrufbar sind. Empfehlenswert ist es, das Praktikum bereits vor dem Start Ihres Studiums zu absolvieren. Haben Sie Rückfragen, können Sie sich gerne an den unten stehenden Kontakt wenden.


Aktueller Hinweis zum Praktikumsbericht und dessen Abgabe im Praktikantenamt

Während der Pandemie wurden Praktikumsbericht und zugehörige Praktikumsbescheinigung vornehmlich elektronisch eingereicht, um den Kontakt zwischen Studierenden und Mitarbeitenden zu reduzieren. Dies hat sich technisch wie administrativ bewährt und reduziert sowohl bei den Studierenden wie auch im Praktikantenamt die Arbeit deutlich. Aus diesem Grund soll nun generell die Möglichkeit eingeräumt werden, den Praktikumsbericht als PDF-Datei zuzusenden. Bitte dabei auf Folgendes achten:

  • Bitte die Angabe der Matrikelnummer nicht vergessen
  • Bitte darauf achten, dass die gescannte Seiten oder Bescheinigungen leserlich sind

Natürlich können Bericht und Bescheinigungen auch weiterhin in physischer Form eingereicht werden. Bitte nutzen Sie dazu dann entweder die Sprechzeiten des Praktikantenamtes oder – außerhalb der Sprechzeiten – den dort befindlichen Briefkasten.


Praktikumsordnung


Kontakt

Standort Kontakt 2

Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
Ruhr-Universität Bochum


Universitätstraße 150
Gebäude IC 6-131
44780 Bochum


 

Götz Vollmann

Dr.-Ing. Götz Vollmann

Tel.: +49(0)234 32-26104
Fax: +49(0)234 32-14310                           
E-Mail: praktikumsamt-bi@rub.de

Sprechstunden:
Montag: 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
 



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